Für das Erstellen des umfassenden Werkes der Sozialplanung 2020 geht unser Lob und Dank an Frau Jutta Stallbommer und an alle maßgeblich beteiligten Akteure der Verwaltung und der Verbände.
Der Sozialplan 2020 schöpft aus den bisher gemachten Erfahrungen und empfiehlt weitere Vorgehensweisen, um die Voraussetzungen für die Menschen mit Behinderungen weiter zu verbessern. Es wird aufgezeigt, wo noch weitere Hilfestellungen möglich sein könnten, konkrete Handlungsempfehlungen werden ausgesprochen, um bereits Vorhandenes mit neuen Ansätzen zu verknüpfen.
Das in der UN –Konvention ausgegebene Ziel, der Gleichbehandlung von Behinderten und Nichtbehinderten und der Inklusion, werden wir mit der Umsetzung dieser Sozialplanung einen großen Schritt näher kommen.
Inklusion kann dabei aber nur im Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung im Sozialraum, sprich in den Gemeinden gelingen. Hierzu bedarf es vor allem auch der Toleranz der Nichtbehinderten. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, die jedoch nicht immer in ausreichendem Maß vorhanden ist und die eigentlich für so wenig Geld umsetzbar wäre.
Bei der Gesamtbetrachtung halten wir es für notwendig, dass bei Unterstützungsleistungen der Grundsatz „Ambulant vor Stationär“ gilt. Nicht weil wir den Betroffenen einen Anspruch streitig machen möchten, sondern weil wir der Auffassung sind, dass ein Leben außerhalb einer Einrichtung erstrebenswerter ist als in einer Einrichtung.
Hierzu bedarf es jedoch auch entsprechender Hilfen in den Gemeinden. Insbesondere Barrierefreiheit ist dabei das große Schlagwort.
Die Handlungsempfehlungen geben dabei zahlreiche Hinweise, die nicht immer mit Kosten verbunden sind, wir z.B. den Rat, die Betroffenen in die Planung mit einzubeziehen. Für uns Freie Wähler eigentlich eine Selbstverständlichkeit, denn wir Nichtbehinderte haben oftmals nicht den Blick für das Erforderliche und Notwendige.
Andere Handlungsempfehlungen sind natürlich auch mit Kosten und Ausgaben verbunden. Sie werden wohl erst nach und nach in den Gemeinden Einzug halten, wenn z.B. Umbau- oder Neubaumaßnahmen anstehen.
Aber auch Dritte müssen unterstützend Mitwirken, wie z.B. das Land bei der inklusiven Beschulung. Diesbezüglich gab es ja in der jüngeren Vergangenheit Hinweise, dass dies möglicherweise dem Sparwillen der Landesregierung zum Opfer fallen könnte. Hoffen wir, dass sich das Land aus der Inklusion an den Schulen nicht noch weiter zurückzieht.
Die Fraktion der Freien Wähler nimmt von der Sozialplanung 2020 zustimmend Kenntnis und erklärt sich mit der Beauftragung der Verwaltung einverstanden, die genannten Empfehlungen mit allen Beteiligten umzusetzen.